Leitfaden für Flüchtlinge
Der Leitfaden des Flüchtlingsrats Niedersachsen (Stand: 15.03.2018) stellt den Versuch dar, das Asylverfahren sowie die aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Flüchtlingen je nach Status möglichst verständlich und zusammenhängend darzustellen. Bevor Sie in die Lektüre einsteigen, soll an dieser Stelle klargestellt werden, dass in diesem Leitfaden mit dem Begriff „Flüchtling_e“ nicht nur „anerkannte Flüchtlinge“ iSd § 3 AsylG gemeint sind; in diesem Werk verweist der Begriff „Flüchtling_e vielmehr auf alle Menschen, die ihre Herkunftsländer/ Orte des gewöhnlichen Aufenthaltes verlassen haben und in der EU bzw. in Deutschland [und Niedersachsen] ein neues Leben in Sicherheit, mit Teilhabe und Perspektiven aufbauen möchten.