Förderfonds Demokratie: Zweite Bewerbungsrunde startet
Eine Gemeinschaftsinitative von
Demokratieförderung ist eine dauerhafte gesellschaftliche und politische Querschnittsaufgabe, die sich auch an die zahlreichen Stiftungen in Deutschland richtet. Gemeinnützige Stiftungen in Deutschland begreifen sich als Teil einer lebendigen Demokratie. Aus einem dem Gemeinwohl zugewandten Stifterwillen entstanden, beziehen sie streitbare Positionen oder bauen Brücken. Sie ermutigen zu Partizipation, Meinungsvielfalt und Verantwortungsübernahme. Sie fördern oder gestalten selber, in vielfältigen Projekten und Programmen, im gesellschaftlichen Diskurs, im demokratischen Miteinander und Wettbewerb.
Als konkreten Ausdruck der Sorge um die Entwicklung der Demokratie, vor allem aber als solidarische Ermutigung für die Menschen, die Demokratie tagtäglich im zivilgesellschaftlichen Kontext gestalten, haben acht deutsche Stiftungen den Förderfonds Demokratie ins Leben gerufen. Sie stellen einen Betrag von zunächst 825.000,00 Euro zur Verfügung, um Initiativen, Vereine und Akteure in ihrer Arbeit für die Ausgestaltung und Stärkung der Demokratie in Deutschland zu unterstützen. Der Fonds ist offen für den Beitritt weiterer Stiftungen.
Förderrichtlinien und Förderablauf
Wer kann sich bewerben?
Für den »Förderfonds Demokratie« können sich zivilgesellschaftliche Demokratie-Initiativen (z.B. gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Kinder- und Jugendprojekte, Wissenschaftliche Institute, Sozialunternehmen, gGmbHs und selbstorganisierte Initiativen ohne Vereinsstruktur) aus dem gesamten Bundesgebiet bewerben.
Angesprochen werden zivilgesellschaftliche Projekte, Initiativen und Ideen, die sich der offenen Gesellschaft und ihren demokratischen Werten verpflichtet fühlen, sich auf der Grundlage der Menschenrechte für das Gemeinwohl engagieren, die Dialogfähigkeit und Pluralität fördern und deren Arbeit ganz oder in Teilen durch freiwilliges bürgerschaftliches Engagement getragen wird.
Was wird gefördert?
Demokratie lebt vom Mitmachen. Demokratisches Handeln muss in einem gemeinsamen Lernprozess entwickelt und geübt werden. Mit dem »Förderfonds Demokratie« sollen vorbildliche Vorhaben, Ideen und Projekte unterstützt werden, die einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten. Menschen sollen ermutigt werden, demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.
Die Bewerbung steht unter der Leitfrage: »Was trägt unser Projekt oder unsere Initiative zur Stärkung der Demokratie bei?« Die Bewerber/innen erläutern im Förderantrag, welche demokratischen Impulse und welchen demokratischen Mehrwert das Projekt, die Idee, das Vorhaben im jeweiligen Wirkungskreis entfaltet. Innovative Ansätze und Vorhaben zur Demokratieentwicklung können auf dieser Grundlage eine Anschubfinanzierung erhalten, erprobte Projektideen, die bereits andernorts erfolgreich waren, können an andere Standorte transferiert werden. Es ist ausdrücklich gewünscht, dass geförderte Projekte sich mit weiteren Partnern vernetzen und im Rahmen ihrer Arbeit mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft kooperieren.
Förderung
Jedes ausgewählte Projekt erhält für die Umsetzung des Vorhabens eine einmalige Förderung bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Beratungs- und Qualifizierungsangebote ergänzen die finanzielle Unterstützung (z.B. Seminare zu Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit & Fundraising, Methodenschulung).
Alle geförderten Projekte nehmen an einer Projektwerkstatt teil, die den Austausch, die Vernetzung und die Professionalisierung der Projekte unterstützt. Geförderte Projekte beteiligen sich an der Auswertung ihres Vorhabens.
- Der Zeitraum des Förderprogramms ist zunächst auf drei Förderrunden festgelegt.
- Die Ausschreibung zur zweiten Bewerbungsrunde startet am 7. Januar 2020 und endet am 31. März 2020.
- Der Förderzeitraum für alle geförderten Vorhaben beträgt 9 Monate.
Ausführliche Informationen und das Bewerbungsformular werden mit der 2. Bewerbungsrunde ab dem 7. Januar zur Verfügung stehen unter www.foerderfonds-demokratie.de.
Antragstellung
Die
Antragstellung steht unter der inhaltlichen Leitfrage: »Was trägt unser
Projekt oder unsere Initiative zur Stärkung der Demokratie bei?« Die
Bewerber erläutern im Förderantrag, welche demokratischen Impulse und
welchen demokratischen Mehrwert das Projekt, die Idee, das Vorhaben im
jeweiligen Wirkungskreis entfaltet (siehe oben). In einem Kosten- und
Finanzierungsplan wird dargelegt, welche Kosten in welchem Zeitraum mit
der Förderung finanziert werden sollen und ob ggf. Eigen- oder
Drittmittel hinzugezogen werden. Es gibt keine formale Verpflichtung für
die Antragsteller, Dritt- oder Eigenmittel in das Vorhaben
einzubringen.
Die Darstellung der Kostenstruktur bei
Antragstellung kann relativ offen geschehen. Mindestens sollte jedoch
eine grobe Voreinschätzung vorgelegt werden, für welchen
Sachzusammenhang die Mittel aus dem Förderfonds genutzt werden sollen.
Es ist möglich, einen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht
konkretisierten Finanzplan im Anschluss an eine Bewilligung im
beratenden Dialog mit der Stiftung Mitarbeit weiter auszuarbeiten. Zu
denken ist beispielsweise an Initiativen, die bisher keine Erfahrung mit
der Akquise von Fördermitteln und der Aufstellung eines Kostenplans
haben. Sie sollen die Möglichkeit haben, sich bei Antragsstellung
beraten zu lassen. Damit verbinden sich auch Möglichkeiten der
unaufwändigen Umwidmung im Projektverlauf nach Beratung und
Rückkopplung.
Die formalen Rahmenbedingungen des Programms
gewährleisten, dass die geförderten Initiativen maximale Flexibilität
bei der Durchführung und (Ko-)Finanzierung ihres Vorhabens erhalten.
Dazu gehört, dass auch Vorhaben förderfähig sind, die bereits vor
Einsatz der Förderung gestartet sind. Förderfähig sind ausschließlich
Kosten, die nach Eingang der Bewilligung anfallen.
Die
Antragstellung erfolgt schriftlich in knapper und unbürokratischer Form.
Vorgesehen sind eine digitale (Webformular) wie analoge (postalische
Bewerbung) Möglichkeit der Antragstellung.
Juryentscheid und Bewilligung
Über die abschließende Auswahl der Projekte und die Bewilligung der Mittel entscheidet eine Jury, die sich aus Vertreter/innen der fördernden Stiftungen und der Stiftung Mitarbeit zusammensetzt. Alle Bewerber werden schriftlich über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert. Die für eine Förderung ausgewählten Initiativen erhalten mit der Bewilligung alle Informationen zu Verwendung, Abruf und Abrechnung der bewilligten Summe.
Die Fördersumme kann unmittelbar im Anschluss bei der Stiftung Mitarbeit abgerufen und innerhalb des Bewilligungszeitraums für die Umsetzung des Vorhabens verwendet werden. Bei Rückfragen zur Förderabwicklung berät die Stiftung Mitarbeit telefonisch oder schriftlich.
Auswertung/Evaluation
Der Förderfonds wird formativ evaluiert, um Empfehlungen für die künftige Gestaltung von Förderprogrammen zur Stärkung der Demokratie zu erhalten. Geförderte Projekte beteiligen sich an der Auswertung ihres Vorhabens.
Kontakt und Ansprechpartner
Sie haben Fragen zum Förderfonds Demokratie? Wir sind gerne für Sie da!
Stiftung Mitarbeit
Ellerstr. 67
53119 Bonn
E-Mail: foerderfonds-demokratie(at)mitarbeit.de
Web: www.foerderfonds-demokratie.de
Timo Jaster
Tel.: (02 28) 6 04 24-17
jaster(at)mitarbeit.de
Mona Möntmann
Tel.: (02 28) 6 04 24-31
moentmann(at)mitarbeit.de
Ulrich Rüttgers
Tel.: (02 28) 6 04 24-19
ruettgers(at)mitarbeit.de