Kleinprojektefonds der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert schnell und unkompliziert mit dem neuen „Kleinprojektefond“ kleinere Projekten, die im Freistaat Sachsen, vor allem auch in ländlichen Räumen, im Bereich Kunst und Kultur kurzfristig realisiert werden sollen. Antragsteller können nun mit vergleichsweise geringem Aufwand und außerhalb der üblichen Antragsfristen eine Förderung in Höhe von maximal 5.000 Euro erhalten. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Förderung bis zu 10.000 Euro möglich. Für 2019 wird mit einem Gesamtbudget von bis zu 200.000 Euro im neuen Kleinprojektefonds geplant.
Im laufenden Kalenderjahr kann maximal ein Kleinprojekt pro Antragsteller gewährt werden, sofern die zu fördernde Einrichtung sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befindet oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates, der Kulturräume oder Kommunen finanziert wird. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten.
Bewerbungen sind ab sofort formlos per Post oder E-Mail an kontakt@kdfs.de möglich und sollten mindestens einen Monat vor dem geplanten Beginn des Projekts bei der Kulturstiftung eingehen. Jeder Förderantrag muss eine genaue Beschreibung des Vorhabens sowie Angaben zum Zeitraum der Durchführung, zum Ort, die Antragssumme und die Gesamtausgaben des Kleinprojekts beinhalten. Weitere Informationen zu den Zuwendungsbestimmungen stellt die Kulturstiftung hier zu Verfügung.
Kontakt
Weitere Informationen zum Kleinprojektefonds:
Kulturstiftung des Freistaats Sachsen
Pauline Drichel
Sachbearbeiterin
Kleinprojektefonds
Tel. 0351 88 48 029
E-Mail: pauline.drichel@kdfs.de
Web: http://www.kdfs.de