Netzwerk Tolerantes Sachsen kritisiert geheimdienstliche Überprüfung von Demokratieprojekten
Das Netzwerk Tolerantes Sachsen kritisiert die Überprüfung sächsischer Demokratieprojekte durch den Verfassungsschutz im Förderprogramm des Freistaates Sachsen auf das Schärfste.
„Die Einschätzungen der Geheimdienstes stehen nicht selten auf tönernen Füßen. Völlig intransparent bleibt, wie der Verfassungsschutz zu seinem ‚Urteil‘ kommt. Die Einordnung von Bestrebungen als ‚extremistisch‘ hält auch wissenschaftlichen Kriterien nicht stand“, so Andrea Hübler, Sprecherin des Netzwerks Tolerantes Sachsen. „Dennoch wird dem Verfassungsschutz die Kompetenz zugesprochen, darüber zu urteilen, welche Demokratieprojekte demokratisch – und damit förderwürdig sind – und welche nicht?“
Wie durch eine parlamentarische Anfrage an die sächsische Staatsregierung nun bekannt wurde, haben sächsische Behörden Demokratieprojekte im Freistaat geheimdienstlich überprüfen lassen. Betroffen waren Projekte im Landesförderprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“. Das zuständige Ministerium hat demnach „regelmäßig“ Projektträger vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV Sachsen) überprüfen lassen, die Förderanträge gestellt haben. Geprüft wurde dabei laut Sächsischer Staatsregierung, „ob und inwiefern dort Erkenntnisse zu den zur Förderung vorgeschlagenen Projekten bzw. Projektträgern vorliegen, die eine Förderung infrage stellen bzw. ausschließen könnten.“
Die Überprüfungspraxis verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien, wie ein kürzlich veröffentlichtes juristisches Gutachten belegt. In Auftrag gegeben wurde es vom Bundesverband Mobile Beratung e.V. (BMB), dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. (VBRG) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD).
„Im Gutachten wurde unmissverständlich festgestellt: Es gibt es keine rechtliche Grundlage für die Überprüfung. Sie ist sogar verfassungsrechtlich bedenklich, denn sie stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte Einzelner dar“, erklärt Andrea Hübler und ergänzt: „Diese Praxis widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien: weder erfahren Betroffene von der Überprüfung, noch wird ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gewährt. Eine unabhängige Kontrolle gibt es ebenso wenig, wie eine Möglichkeit des Widerspruchs.“
Die Überprüfungen von Demokratieprojekten belasten das Vertrauensverhältnis zwischen staatlichen Institutionen und der engagierten Zivilgesellschaft.
„Wir sind es leid, vom Verfassungsschutz mit Verfassungsfeinden auf eine Stufe gestellt zu werden. Die Bekämpfung von menschenverachtenden Einstellungen ist nicht ‚extrem‘, sondern eine demokratische Grundpflicht“, so Hübler.
Das Netzwerk Tolerantes Sachsen ist ein Zusammenschluss von etwa 100 Organisationen und Vereinen der sächsischen Zivilgesellschaft, die sich für die Förderung demokratischer Kultur und vielfältige Lebensweisen sowie gegen Einstellungen der Ungleichwertigkeit, Antisemitismus und Rassismus einsetzen.
Hintergrund
Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage von Valentin Lippmann (MdL, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Überprüfung sächsischer Demokratieprojekte durch den Verfassungsschutz (Drucksache 6/13482)
Online unter: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13482&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined
Gutachten zur Verknüpfung staatlicher Förderleistungen mit „sicherheitsbehördlichen Überprüfungen“ der geförderten Träger*innen und deren Mitarbeiter*innen unter Einbeziehung von Verfassungsschutzbehörden von RAin Dr. Anna Luczak (2018) Online unter: http://www.bundesverband-mobile-beratung.de/wp-content/uploads/2018/06/2018-06-14-Gutachten-BMB-VBRG-BAGD.pdf
Mehr Informationen zum o.g. Gutachten
Online unter: http://www.bundesverband-mobile-beratung.de/2018/06/14/juristisches-gutachten-belegt%e2%80%a8-ueberpruefung-von-demokratieprojekten-ist-%e2%80%a8verfassungsrechtlich-bedenklich-und-nicht-verhaeltnismaessig/
Kontakt für Rückfragen
Andrea Hübler
Sprecherin des Netzwerks Tolerantes Sachsen
Fachreferentin Beratung für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt
RAA Sachsen e.V.
Bautzner Straße 45/47
01099 Dresden
Mail: andrea.huebler@raa-sachsen.de
Web: http://www.raa-sachsen.de
Tel: 0351 5002567
Förderhinweis
Die Arbeit des Netzwerkes Tolerantes Sachsen wird unterstützt durch den Förderverein Tolerantes Sachsen. Diese Maßnahme wird gefördert im Rahmen des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“. Die Zuwendungen stammen aus Steuermitteln. Diese Steuermittel werden auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.