Ausschreibung Aktionstopf
Autor_innen: MONOM Stiftung
Eine Beantragung ist bis zum 17. März 2023 möglich. Die Projekte sollen planmäßig in 2023 durchgeführt werden. Die Maximalförderung für ein Projekt beträgt 5.000€, in dieser Förderrunde werden bis zu 50.000€ vergeben.
Wer kann beantragen und was wird gefördert?
Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem gemeinnützigen Verein können aus dem Aktionstopf beantragen.
Gefördert werden Vorhaben, die sich kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen, sich mit Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und anderen Ideologien der Ungleichheit beschäftigen oder Projekte, die die Shoah oder den Nationalsozialismus thematisieren.
Dies können Veranstaltungen, Öffentlichkeitskampagnen, Publikationen und andere Aktionen sein. Eine Teilfinanzierung kann beantragt werden, d.h. die Förderung der MONOM Stiftung kann Teil eines größeren Projektes sein, bei dem schon andere Mittel bewilligt wurden oder für den Eigenanteil verwendet werden.
Förderfähig sind Kosten, die mit dem Projekt verbunden sind, wie Personalkosten (auch anteilig), Honorare, kleinere Anschaffungen, Reisekosten für Referent:innen, Druckkosten, Raummieten u. ä. Eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 4 % der Fördersumme für Telefon, Internet, Porto, Bürobedarf kann angesetzt werden. Diese muss nicht en détail abgerechnet werden.
Vereine, deren Arbeitsschwerpunkte Ideologien der Ungleichheit oder die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus sind, und Einrichtungen, die sich erkennbar im Alltag gegen Diskriminierungen engagieren, werden vorrangig berücksichtigt.
Der Aktionstopf ist offen für viele Arten von Projekten, wir freuen uns auf Eure Ideen.
Was und wer wird nicht gefördert?
Von der Förderung ausgeschlossen sind reine Film- und Theaterproduktionen, die keinen soziokulturellen Rahmen haben, und interne wie externe Fortbildungen. Projekte mit den Schwerpunkten Ernährung, Natur, Umwelt- oder Klimaschutz werden ebenfalls nicht gefördert.
Der beantragende Verein muss mindestens einen Satzungszweck mit der MONOM Stiftung teilen (siehe www.monom-stiftung.org/ueber-uns).
Die MONOM Stiftung agiert bundesweit und möchte vielen Akteur:innen eine Chance auf Förderung bieten. Deshalb erhalten Vereine oder Gruppen in der Regel nur eine Förderung je Kalenderjahr.
Formalia
Der Antrag umfasst ein bis zwei DIN-A 4 Seiten (mehr nicht!) plus eine Seite Finanzplan, mit jeweils mindestens 2 cm Rand an allen vier Seiten, Schriftgröße mindestens 11 Punkt. Der Förderantrag wird als PDF Anhang per Mail mit der Betreffzeile Aktionsförderung an antrag@monom-stiftung.org gesendet. Der aktuelle Freistellungsbescheid und die Satzung des beantragenden Vereins werden ebenfalls an diese Mail angehängt. Bitte keine weiteren Anhänge!
Aufbau des formlosen Antrags
1. Wer beantragt?
Name, Adresse, Homepage
(Vertragspartner der MONOM Stiftung kann nur ein Verein werden, dessen Gemeinnützigkeit steuerrechtlich anerkannt ist.)
Ansprechpartner:in für den Antrag, inkl. Name, E-Mail und ggf. Telefonnummer
Kurze Vorstellung der Initiative/ des Vereins inklusive relevanter Links zu eurem Engagement.
Ihr könnt zum Beispiel diese Fragen beantworten: Wer seid ihr, seit wann gibt es euch, was habt ihr schon gemacht, wofür/ wogegen/ für wen engagiert ihr euch, wie ist die Gruppe/ das Team zusammengesetzt? Bitte geht auf euren Bezug zu den Kernthemen der MONOM Stiftung ein.
2. Was wollt ihr machen?
Projektname
Inhaltliche Beschreibung
Was soll, wann, mit wem, wofür gemacht werden? (so genau wie bereits möglich, gegebenenfalls inklusive der Referent:innen, Themen,dem Inhaltsverzeichnis der Broschüre o.ä.)
Wen wollt ihr erreichen und was wollt ihr erreichen?
3. Finanzplan
Wofür genau wird das Geld beantragt, wie ist der Finanzplan für das gesamte Projekt (zB erwartete Einnahmen, weitere Förderung, Eigenmittel). Bitte nutzt den Finanzplan nach unserer Vorlage. Vorlage Finanzplan zum Herunterladen
Diese Formalia erleichtern die Arbeit der Stiftung und sollen allen Antragsteller:innen gleiche Chancen ermöglichen. Bewerbungen, die die Formalia nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Fragen zur Antragsstellung können gerne und ausschließlich per Mail an info@monom-stiftung.org gestellt werden. Bitte vor einer Kontaktaufnahme die gesamte Ausschreibung durchlesen.
Auswahlverfahren
Eine Beantragung ist bis zum 17. März 2023 möglich. Die Projekte sollen planmäßig in 2023 durchgeführt werden. Die Maximalförderung für ein Projekt beträgt 5.000€, in dieser Förderrunde werden bis zu 50.000€ vergeben. Über die Vergabe entscheidet ein Team aus Mitarbeitenden und Stiftungsvorstand.
Die Entscheidung wird im April 2023 getroffen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Beantragenden informiert. Individuelle Auskünfte werden nicht erteilt, Absagen werden nicht begründet.
Unsere Fördergrundsätze
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die MONOM Stiftung fördert keine Personen oder Einrichtungen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Nationalität, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung oder sozioökonomischem Hintergrund befürworten, unterstützen oder aktiv praktizieren. Hierzu zählen unter anderem der Ausschluss von bestimmten Personengruppen von Veranstaltungen (Ausnahme sind empowernde Konzepte, die sich speziell an eine diskriminierte Gruppe richten) und die Unterstützung oder öffentliche Befürwortung von Boykottaufrufen (wie z.B. die BDS Kampagne) gegen Menschen oder Produkte aus Israel.
Bei öffentlichen Veranstaltungen sollen Podien/ Panel/ Bühnen etc. heterogen besetzt werden; die Mindestanforderung ist, dass reine Männerrunden vermieden werden.
Die Daten der Antragsteller:innen werden so lange von der MONOM Stiftung gespeichert und verwendet, wie es für die Förderung notwendig ist bzw. wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht für die geplante Förderung des Projekts notwendig ist. Bei einer Förderzusage werden der Name der beantragenden Einrichtung und des Projektes sowie der Projektinhalt von der MONOM Stiftung veröffentlicht.
Mit der Beantragung wird diesen Fördergrundsätzen ausdrücklich zugestimmt.