Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung: 3. Antragsfrist
Autor_innen: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Finanzielle Unterstützung für Bürgerbeteiligung
Die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung greift den weitverbreiteten Wunsch der Bürgerschaft nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten auf. Ob Bürgerwerkstätten, Nachbarschaftsgespräche oder Zukunftskonferenzen – sowohl Kommunen als auch zivilgesellschaftliche Träger haben im Rahmen der Richtlinie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Planung und Durchführung regionaler Beteiligungsformate zu beantragen.
Antragstellung
Eine Antragstellung ist vom 18. Januar bis 2. März 2023 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) möglich.
Informationsveranstaltungen
Zur Unterstützung der Antragstellenden bietet das SMJusDEG im Antragszeitraum Informationsveranstaltungen an. Neben einer Einführung zur Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung und zum aktuellen Förderaufruf wird es im Verlauf der Veranstaltungen auch die Möglichkeit geben, eigene Fragen zu stellen.
Die Online-Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt. Um eine Anmeldung wird gebeten!
- Montag, 30. Januar 2023, um 14:00 Uhr zur Anmeldung
- Freitag, 3. Februar 2023, um 9:30 Uhr zur Anmeldung
- Donnerstag, 9. Februar 2023, um 16:00 Uhr zur Anmeldung
- Dienstag, 21. Februar 2023, um 11:00 Uhr zur Anmeldung
Unterstützung durch das Netzwerk Bürgerbeteiligung Sachsen
Unterstützt werden förderinteressierte Kommunen und Initiativen durch ein Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung. Neben der Aufgabe, die Akteurinnen und Akteure in ganz Sachsen im Bereich Bürgerbeteiligung zusammenzubringen, sollen sich die Mitglieder des Netzwerks bei der Wahl geeigneter Beteiligungsformate und Methoden fachlich beraten, den Erfahrungstransfer sowie die gemeinsame Qualitätsentwicklung befördern und von Fördermittelberatung profitieren. Weitere Informationen: Netzwerk Bürgerbeteiligung Sachsen