Integrative Maßnahmen
Das Sächsische Landesförderprogramm „Integrative Maßnahmen“ fördert Projekte
- die die Integration und die selbstbestimmte aktiven Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen fördern
- die zur interkulturellen Öffnung in Organisationen beitragen
- die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, sowie
- die zum Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit beitragen.
Wen fördern die „Integrativen Maßnahmen“?
Antrags- und bewilligende Stelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).
Die Förderrichtlinie besteht aus fünf Teilen:
1.Teil: Im ersten Teil liegt der Fokus auf Projekten, die den Dialog und das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung aufbauen beziehungsweise stärken. Projektträger sind hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege. Zur SAB-Information
2. Teil: Mit dem zweiten Teil der Richtlinie werden die Landkreise und Kreisfreien Städte in ihrer vielfältigen Integrationsarbeit zum Beispiel durch die Unterstützung ehrenamtlicher Sprachkurse oder bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten unterstützt. Zur SAB-Information
3. Teil: Mit dem dritten Teil setzt der Freistaat Sachsen ein eigenes Landessprachprogramm um und ergänzt damit das Integrationskursangebot des Bundes. Die Maßnahmen des Programms werden durch zertifizierte Träger der Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt. Zur SAB-Information
4. Teil: Auf Grundlage des Teils 4 der Richtlinie wird die Durchführung der Erstorientierungskurse in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen gefördert. Damit sollen für jeden Asylsuchenden ein schneller Zugang zu Verständigungsmöglichkeiten und eine erste Orientierung im gesellschaftlichen Miteinander vermittelt werden. Zur SAB-Information
5. Teil: Auf Grundlage des Teils 5 der Richtlinie wird die Durchführung des Bildungsmoduls »Curriculum für den Erwerb einer berufsbereichsbezogenen Grundbildung für junge Erwachsene mit Migrationshintergrund ohne oder mit stark unterbrochener Bildungslaufbahn« des Staatsministeriums für Kultus gefördert. Das Bildungsmodul wird durch Träger umgesetzt, die in der beruflichen Bildung tätig sind, nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zugelassen sind und in einem vorangestellten Interessenbekundungsverfahren ausgewählt wurden. Zur SAB-Information
Antragsfristen
1.Teil: Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist der Bewilligungsstelle schriftlich unter Verwendung des von ihr zur Verfügung gestellten Vordrucks ihr bis spätestens zum 31. Juli des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen. Für Maßnahmen, die ab dem 1. Mai oder später beginnen sollen, können Anträge bis zum 31. Januar des jeweiligen laufenden Jahres eingereicht werden.
2. Teil: Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind schriftlich durch die Zuwendungsempfänger bis zum 30. Juni eines Vorjahres bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
3. Teil: Fortlaufend
4. Teil: Fortlaufend
5.Teil: In einem vorangestellten Interessenbekundungsverfahren wird pro Landkreis und Kreisfreier Stadt jeweils ein geeigneter Träger ermittelt. Antragsberechtigt sind die ausgewählten Träger.
Beratung
Die zuständige Stabsstelle Demokratieförderung berät Euch gerne beim Antragsprozess.
Kontakt
Stabstelle Demokratieförderung (SMGI): demokratie@sms.sachsen.de
Jan-Ulrich Spies
0351 564549-50
http://www.willkommen.sachsen.de/IntM_Flyer.htm
Direkt zur Förderrichtlinie: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17304