Politische Teilhabe für alle! – Pressemitteilung zum Gerichtsurteil zum Integrationsbeirat im Landkreis Leipzig
Autor_innen: Netzwerk der Migrant:innenbeiräte Sachsen (MBS)
Leipzig, 1. Dezember 2022
Am 29. November 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine wegweisende Entscheidung getroffen: Menschen dürfen nicht aufgrund ihres ungesicherten Aufenthaltsstatus als Mitglied eines Integrationsbeirats ausgeschlossen werden. Doch genau das ist aufgrund der 2018 geänderten Integrationsbeiratsverordnung des Landkreises Leipzig passiert, wodurch zwei langjährige Mitglieder den Beirat verlassen mussten – die einzigen beiden Mitglieder mit Migrationsgeschichte. Diese haben daraufhin gemeinsam mit der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte einen jahrelangen Rechtsstreit in Kauf genommen, um gegen diese Regelung vorzugehen – und das mit Erfolg.
Elke Koppatsch, Vorsitzende des Ausländerbeirats Zittau, betont dazu: „Es ist essentiell, dass die sächsische Politik und Verwaltung die Wichtigkeit von Migrant*innenbeiräten erkennt und sich dabei vor allem der Bedeutung von Menschen mit Migrationsgeschichte in diesen Gremien bewusst wird. Die Perspektiven von Menschen mit Migrationsgeschichte sind in den Beiräten nicht nur wegen ihrer eigenen Betroffenheit besonders wertvoll, sondern auch weil diese aufgrund ihrer Biografie, ihrer Erfahrung und ihrer Lebensrealität eine Expertise mitbringen, welche die Beiräte immens bereichert. Der Aufenthaltsstatus darf dabei kein ausschlagendes Kriterium für eine Mitgliedschaft sein. Als Netzwerk der sächsischen Migrant*innenbeiräte begrüßen wir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts deshalb ausdrücklich. Mit Blick auf die Zusammensetzung des Beirats im Landkreis Leipzig fordern wir darüber hinaus, dass Menschen mit Migrationsgeschichte nicht länger in der Unterzahl sind, sondern zukünftig die Mehrheit der Beiratsmitglieder stellen!“
Viktor Vincze, Vorsitzender des Dresdner Integrations- und Ausländerbeirats, ergänzt: „Wenn es der Freistaat mit Integration und Inklusion wirklich ernst meint, dann müssen sich Menschen mit Migrationsgeschichte hier auch selbst vertreten und aktiv mitbestimmen können. – Wenn schon nicht durch Wahlrecht dann durch die Beiräte! Als Netzwerk erwarten wir vom kommenden Integrations- und Teilhabegesetz in Sachsen, dass darin die Bildung von Migrationsbeiräten geregelt wird und zwar verpflichtend. Nur so kann sichergestellt werden, dass zukünftig in allen Kommunen und Landkreisen Sachsens Beiräte eingerichtet werden und den dort lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte eine reale Chance auf politische Teilhabe geboten wird.“
Netzwerk der Migrant:innenbeiräte Sachsen (MBS)
Kontakt
Mohamed Okasha – Netzwerksprecher
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Telefon: 0341 247 381 05
Die Pressemitteilung gibt es HIER zum Download.