Integrative Maßnahmen – Teil 1 – Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Autor_innen: SAB

Achtung

Wir bitten die Antragsteller, Ihre Anträge inklusive der dazugehörigen Anlagen zum nächsten Stichtag per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse bei der SAB einzureichen:

integrative_massnahmen@sab.sachsen.de

Aktuelle Informationen

zu Neuerungen bei der Umsetzung der Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 1

  • Restausgabenpauschale:

Präsentation der SAB zur Videokonferenz am 07.07.2021 und 13.07.2021 (PDF, 569 kB)

Seite als PDF Letzte Änderung: 03 Mai 2022

Überblick

Zweck der Förderung ist es, die Integration und gleichberechtigte Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern, „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu geben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der sächsischen Gesellschaft zu stärken. Ziel ist zudem die interkulturelle Öffnung in Organisationen sowie den Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit zu fördern.

Die Förderung folgt dem Grundverständnis, dass Integration ein gesamtgesellschaftlicher Prozess ist und dass sowohl Personen mit Migrationshintergrund als auch die Mehrheitsgesellschaft gefordert sind, diesen Prozess aktiv und gemeinsam zu gestalten.

Die Definition der Personen mit Migrationshintergrund folgt der Definition gemäß Mikrozensus des Statistischen Bundesamts. Demnach zählen zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund alle Personen, die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, alle in Deutschland geborenen Ausländer/-innen und alle in Deutschland mit deutscher Staatsangehörigkeit Geborene mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. Der Migrationsstatus einer Person wird somit sowohl aus ihren persönlichen Merkmalen zu Zuzug, Einbürgerung und Staatsangehörigkeit wie auch aus den entsprechenden Merkmalen der Eltern abgeleitet.

Allgemeine Hinweise für Antragsteller/Zuwendungsempfänger finden Sie hier.

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften, Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen sowie wissenschaftliche Einrichtungen in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern oder kommunalen Gebietskörperschaften.

Was wird gefördert

Gefördert werden Maßnahmen zur Integration und selbstbestimmten aktiven Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund in der Gesellschaft zur interkulturellen Öffnung in Organisationen, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie zum Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit.

Voraussetzungen

  1. Bei der Förderentscheidung werden interkulturelle Kompetenzen, Sprachkompetenzen des Personals sowie Referenzen aus vergleichbaren Vorhaben als besondere Qualitätskriterien berücksichtigt.
  2. Die Förderung entfällt für zuwendungsfähige Ausgaben, soweit anderweitige Mittel des Freistaates Sachsen, des Bundes oder europäischer Förderprogramme in Anspruch genommen werden können.
  3. Eine Förderung nach dieser Richtlinie kann jedoch Förderprogramme des Bundes oder der Europäischen Union ergänzen. Die Förderung ist dabei auf den im betreffenden Programm festgelegten Kofinanzierungsanteil beschränkt.
  4. Ausgeschlossen ist auch die Förderung von Maßnahmen zur:
    – Unterstützung von niedrigschwelligen und ehrenamtlich getragenen Initiativen in den Bereichen Spracherwerb, Orientierung sowie Sprach- und Kulturmittlung, die mit kommunalen Trägern, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, gemeinnützigen Trägern oder anerkannten Religionsgemeinschaften sowie deren Untergliederungen kooperieren können,
    – Unterstützung von Kommunen oder der von ihnen mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragten Träger durch eine anteilige Förderung von Ausgaben, die in Verbindung mit der Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Abs. 1 AsylbLG entstehen können.
  5. Regionale Kooperationspartner sollen in die Umsetzung eingebunden werden.

Konditionen

Zuwendungsart und -höhe

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt.

Der zu erbringende Eigenanteil soll mindestens 5 Prozent betragen.

Der Zuwendungsbetrag setzt sich zusammen aus den zuwendungsfähigen Personalausgaben und der Restkostenpauschale.

Die Zuwendung wird als zweckgebundener Zuschuss gewährt.

Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben.

Personalausgaben sind bis zur Höhe der Vergütungsgruppe E9 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zuwendungsfähig. Die Sachausgaben werden über die individuell festgelegte Restkostenpauschale gefördert.

Nicht gefördert werden investive Ausgaben sowie Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung des Eigenanteils oder bei einer Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen.

Ablauf/Verfahren

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Frist/Dauer

Der Antrag ist zusammen mit der Stellungnahme des Landkreises/der Kreisfreien Stadt bis spätestens 31. Juli des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen.

Zum Stichtag 31. Januar dürfen nur Anträge für Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 1. Mai des laufenden Jahres oder später beginnen und die eine maximale Projektlaufzeit bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres haben. Die Antragstellung von mehr- und überjährigen Projekten ist zum Antragsstichtag 31. Januar ausgeschlossen.

Rechtsgrundlagen/Infoblätter

Formulare/Downloads

Achtung

Für den Verwendungsnachweis wurde eine neue Belegliste erstellt.
Ab sofort ist nur noch der Vordruck „Belegliste Land“ (Vordruck-Nr. 62584 bzw. 62584-1) zu verwenden.

Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Belegliste Folgendes:
Bei Förderungen mit bewilligter Restkostenpauschale (Sachausgabenpauschale – siehe Zuwendungsbescheid) sind die Einzelausgaben (in der Regel Personalausgaben) als Einzelpositionen in die Belegliste aufzunehmen. Die Restkostenpauschale (Sachausgabenpauschale) tragen Sie bitte als einen Gesamtbetrag in die Belegliste ein. Die Höhe der Restkostenpauschale (Sachausgabenpauschale) berechnet sich auf Grundlage des %-Satzes aus Ihrem Zuwendungsbescheid und der tatsächlich entstandenen Personalausgaben. Die Eintragung von einzelnen Sachausgaben in der Belegliste entfällt (Ausnahme: im Zuwendungsbescheid separat ausgewiesenen Sachausgaben sind auch als Einzelausgaben in der Belegliste aufzuführen).

Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.

Antrag

bei juristischen Personen des Privatrechts:

  • aktueller, vollständiger Registerauszug (Vereinsregister o.ä.)
  • persönliche Vorlage des Ausweisdokumentes bei der SAB oder Vorlage der unbeglaubigten Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) der vertretungsberechtigten Personen
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung z.B. durch Vorlage einer Hausbankbestätigung (VD 60261 ) oder Einzelnachweis der Finanzierungsanteile.

Auszahlung

Bitte beachten Sie, dass abweichend von der im Dokument angegebenen 2monatigen Vorauszahlung derzeit eine Abrechnung über den Zeitraum von 5 Monaten möglich ist (s. a. FAQ Landesmittel-Förderungen) . Bitte vermerken Sie den von Ihnen gewählten Zeitraum im Bereich Erklärungen.

Verwendungsnachweis

Hinweise

Merkblatt des SMS zur Logoverwendung (PDF, 135 kB)

Logo Publizität – Integrative Maßnahmen – Auflösung von 300 dpi (JPG, 860 kB)

Logo Publizität – Integrative Maßnahmen – Auflösung von 600 dpi (JPG, 1 MB)

Kontakt

https://www.sab.sachsen.de/service/kontaktformular.jsp?to=109057&sSB=n

Weitere Informationen hier

Redaktion TolSax

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