28.07. | Wie weiter? | MONOM Stiftung
Autor_Innen: MONOM Stiftung
Ausschreibung Wie weiter?
Förderhöhe bis € 1.500
Antragsschluss 28.07.2022
Beratung und Weiterbildung für gemeinnützige Vereine
Wir wissen, dass Vereine häufig gerade so mit ihrer Förderung arbeiten können, es gibt mehr Aufgaben als Menschen, die sie erledigen können und für die Aufarbeitung von Konflikten oder Weiterbildung der engagierten Ehrenamtlichen ist weder Zeit noch Geld übrig. Die MONOM Stiftung fördert bei dieser Ausschreibung Weiterbildungen für Mitarbeiter:innen und strukturelle Beratungen, z. B. um Teamkonflikte zu lösen oder um die Arbeit neu auszurichten.
Eine Beantragung ist bis zum 28. Juli 2022 möglich und die Maximalförderung beträgt 1.500 €. In dieser Förderrunde werden bis zu 20.000 € vergeben.
Wer kann beantragen und was wird gefördert?
Gemeinnützige Vereine oder Gruppen gemeinsam mit einem gemeinnützigen Verein können bei dieser Ausschreibung beantragen.
Gefördert werden inhaltliche Weiterbildungen für ehrenamtliche oder/ und feste Mitarbeiter:innen sowie strukturelle, prozessuale Beratungen, z.B. Supervision, Organisationsentwicklung oder Mediation.
Die Weiterbildungen sollen Mitarbeiter:innen im Umgang mit Ideologien der Ungleichheit wie Rassismus, Antisemitismus, Sexismus oder Queerfeindlichkeit schulen. Auch Workshops aus der politischen Bildungsarbeit zum Nationalsozialismus sind förderfähig. Gab es zum Beispiel antisemitische Äußerungen im Team oder Unsicherheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt oder sucht ihr einen Umgang mit Diskriminierungserfahrungen von Besucher:innen?
Grundlage der Weiterbildung sollen im Verein erkannte Defizite zu einem der Themen sein.
Die Beratungen sind für Vereine offen, die inhaltlich zu den Zielen der MONOM Stiftung passen. Hier kann z.B. Hilfe bei vereinsinternen Konflikten beantragt werden oder bei der Organisationsentwicklung. Gibt es zum Beispiel Konflikte im Team aufgrund von Arbeitsüberlastungen oder ist der Verein gewachsen und muss sich neuen Aufgaben stellen?
Grundlage der Beratungen sollen die Bedürfnisse der Teilnehmenden sein.
Sowohl die Weiterbildung als auch die Beratung muss von externen Anbieter:innen (Coaches, Bildungsreferent:innen, Mediator:innen) durchgeführt werden. Es kann also nicht die Geschäftsführerin den eigenen Vereinsvorstand zum Thema Inklusion weiterbilden. Wer Hilfe bei der Suche nach geeigneten Referent:innen benötigt, kann sich gerne an uns unter info@monom-stiftung.org wenden.
Eine Teilfinanzierung kann beantragt werden. Förderfähig sind Kosten, die direkt mit der Weiterbildung oder Beratung verbunden sind, wie Honorare und Reisekosten. Eine Verwaltungspauschale von bis zu 4 % der Fördersumme für Telefon, Internet, Bürobedarf usw. kann angesetzt werden.
Formalia
Der Antrag umfasst ein bis zwei DIN-A 4 Seiten (mehr nicht!) plus eine Seite Finanzplan mit jeweils mindestens 2 cm Rand an allen vier Seiten, Schriftgröße mindestens 11 Punkt. Der Förderantrag wird ausschließlich als PDF Anhang per Mail mit der Betreffzeile Weiterbildung an antrag@monom-sitftung.org gesendet. Der aktuelle Freistellungsbescheid und die Satzung der beantragenden gemeinnützigen Einrichtung werden ebenfalls an diese Mail angehängt. Bitte keine weiteren Anhänge!
Die Einhaltung dieser Formalia ist notwendige Voraussetzung, um bei der Förderentscheidung berücksichtigt zu werden. Sie erleichtern die Arbeit der Stiftung und sollen allen Antragsteller:innen gleiche Chancen ermöglichen.
Aufbau des formlosen Antrags
1. Wer beantragt?
· Name, Adresse, Homepage (Vertragspartner der MONOM Stiftungkann nur ein Verein werden, dessen Gemeinnützigkeit steuerrechtlich anerkannt ist.)
· Ansprechpartner:in für den Antrag inkl. Name, E-Mail, Telefonnummer
· Kurze Vorstellung der Initiative/des Vereins (Ihr könnt zum Beispiel diese Fragen beantworten: Wer seid ihr, seit wann gibt es euch, was habt ihr schon so gemacht, wofür/wogegen/für wen engagiert ihr euch, wie ist die Gruppe/das Team zusammengesetzt.)
2. Warum benötigt ihr die Förderung?
Bitte beschreibt eure Ausgangslage (Zum Beispiel: Welche Probleme/ Konflikte sind aufgetreten? Warum ist eine Weiterbildung zu diesem Thema bei euch notwendig? In welchem Bereich benötigt ihr, warum externe Hilfe, um Lösungen zu finden?)
3. Was wollt ihr machen?
Was soll wann, mit wem gemacht werden? Wer wird teilnehmen und was wollt ihr erreichen? (Bitte so genau wie bereits möglich den Zeitplan und die Inhalte beschreiben und die Coaches/Referent:innen nennen, mit denen ihr zusammenarbeiten möchtet.)
3. Wieviel Geld benötigt ihr?
Bitte nutzt unseren Finanzplan als Vorlage. Wenn eine Teilfinanzierung beantragt wird, tragt bitte ein, woher die anderen Mittel kommen.
Auswahlverfahren
Eine Beantragung ist bis zum 28. Juli 2022 möglich. Die Projekte sollen 2022 beginnen. Die Maximalförderung für ein Projekt beträgt 1.500 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 20.000 € vergeben. Über die Vergabe entscheidet ein Team aus Mitarbeitenden und Stiftungsvorstand. Die Entscheidung wird voraussichtlich Anfang September 2022 getroffen.
Unsere Fördergrundsätze
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die MONOM Stiftung fördert keine Personen oder Einrichtungen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Nationalität, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung oder sozioökonomischem Hintergrund befürworten, unterstützen oder aktiv praktizieren. Hierzu zählt unter anderem der Ausschluss von bestimmten Personengruppen von Veranstaltungen (Ausnahme sind empowernde Konzepte, die sich speziell an eine diskriminierte Gruppe richten) und die Unterstützung oder öffentliche Befürwortung von Boykottaufrufen (wie z.B. die BDS Kampagne) gegen Menschen oder Produkte aus Israel.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist bei der Planung darauf zu achten, dass Podien/ Panel/ Bühnen etc. divers besetzt werden, die Mindestanforderung ist, dass reine Männerrunden vermieden werden.
Die Daten der Antragsteller:innen werden so lange von der MONOM Stiftung gespeichert und verwendet, wie es für die Förderung notwendig ist bzw. wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht für die geplante Förderung des Projekts notwendig ist. Bei einer Förderzusage werden der Name der beantragenden Einrichtung und des Projektes sowie der Projektinhalt von der MONOM Stiftung veröffentlicht.
Mit der Beantragung wird diesen Fördergrundsätzen ausdrücklich zugestimmt.