PM: Bündnis von sächsischen Verbänden fordert Landesregelung zum Schutz langjährig Geduldeter
Autor_innen: Sächsischer Flüchtlingsrat e.V. mit Diakonie, Caritas, AWO, Paritätische Wohlfahrtsverband, DGB, ARBEIT UND LEBEN Sachsen e.V., Resque Projekte Sachsens
Pressemitteilung vom 01. März 2022
Die Bundesregierung plant den Arbeitsmarktzugang und die Aufenthaltsperspektive für Menschen mit Duldung zu verbessern. Bis das Bundesgesetz angepasst worden ist, bleiben sie aber weiterhin von Abschiebung und Beschäftigungsverbot bedroht. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern Diakonie, Caritas, AWO, Paritätische Wohlfahrtsverband, DGB, ARBEIT UND LEBEN Sachsen e.V., Resque Projekte Sachsens und Flüchtlingsrat eine sächsische Vorgriffsregelung, die Abhilfe schaffen würde.
11.423 Personen mit Duldung leben in Sachsen; mindestens die Hälfte davon länger als vier Jahre. Durch die geplanten Reformen der neuen Bundesregierung soll nun für den Großteil dieser Menschen die Aufenthaltsperspektive und Arbeitsmarktteilhabe endlich stabilisiert werden. Anvisiert sind unter anderem ein neues Chancenaufenthaltsrecht sowie die Abschaffung von Beschäftigungsverboten. Doch bis zur Verabschiedung der Gesetzesvorhaben bleibt der Aufenthaltsstatus unsicher; der Arbeitsmarkzugang für viele versperrt.
„Es ist absurd: Menschen, die längst bei uns angekommen sind, sich in Arbeit oder Ausbildung befinden und in wenigen Monaten einen Aufenthaltstitel bekommen werden, müssen weiterhin jeden Tag die Abschiebung sowie den Stellenverlust fürchten.“ erklärt Dr. Kristian Garthus-Niegel vom Sächsischen Flüchtlingsrat.
„Die unsinnigen Beschäftigungsverbote sollten sofort abgeschafft werden. Bei der Fachkräfteentwicklung in Sachsen muss diese Gruppe von Menschen, die bereits in Sachsen leben und hier arbeiten wollen, endlich stärker einbezogen werden. Im Sinne der Geflüchteten und ihrer möglichen Arbeitgeber muss jetzt schnell gehandelt werden“, so Markus Schlimbach, Vorsitzender des DGB Sachsen.
Das Problem wäre einfach lösbar: Die Bundesländer können Vorgriffsregelungen erlassen, welche Menschen vor Abschiebung und Beschäftigungsverbot schützen, die von den geplanten Gesetzesreformen profitieren. Bereits jetzt haben Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen solche Regelungen eingeführt. „Auf Anfrage wurde uns vom Sächsischen Innenministerium bisher vorgehalten, dass es für solche Regelungen keine gesetzliche Ermächtigung gäbe. Die Beispiele der anderen Bundesländer zeigen aber, dass diese Behauptung schlichtweg falsch ist: Offensichtlich ist es eine Frage des politischen Willens.“, so Garthus-Niegel.
Die aktuelle Stellungnahme zeigt, dass es in Sachsen eine starke Zivilgesellschaft gibt, die den Kurswechsel im Asyl- und Aufenthaltsrecht der neuen Bundesregierung begrüßt und ein unterstützendes Handeln der Sächsischen Staatsregierung erwartet.
Die Stellungnahme finden Sie hier zum Download.
Kontakt:
Dr. Kristian Garthus-NiegelKoordination Resque continued
Dammweg 3
01097 Dresden
Mail: garthus-niegel@sfrev.de
Tel.: +49(0)351 – 796 651 57