Förderprogramm „NOVUM: Ideen. einfach. machen!“
Autor_innen: Sächsische Jugendstiftung
*NOVUM ist Förderprogramm der Sächsischen Jugendstiftung. Gefördert werden Jugendinitiativen und Jugendgruppen aus ganz Sachsen unter folgenden Voraussetzungen:
- wir fördern Eure Ideen
- langweilig war gestern – Eure Idee ist cool und einladend für andere
- die Idee kommt direkt von jungen Menschen im Alter von 14–22 Jahren.
- die Idee muss umsetzbar sein
Mit NOVUM werden die Ideen junger Menschen Wirklichkeit!
Mit den sinkenden Wocheninzidenzwerten geraten zunehemend Öffnungsperspektiven in den Blick. Daher haben wir unser Föderprogramm NOVUM wiederbelebt und möchten euch weiterhin bei der Umsetzung eurer IDEEN unterstützen. In der folgenden Kurzbeschreibung findet Ihr alles Notwendige, um einen Förderantrag zu stellen. Viel Erfolg und Freude!
„NOVUM: Ideen. einfach. machen!“
Ihr habt die IDEE?
Wir fördern vielfältige, neue und gute Ideen junger Menschen aus ganz Sachsen.
Wir beraten und begleiten Euch auf dem Weg von der IDEE bis zur UMSETZUNG!
Außerdem fördert Euch die Sächsische Jugendstiftung mit maximal 500,- Euro.
Wie das geht? Mit NOVUM*.
Folgende Fragen sind uns wichtig:
Was wollt Ihr machen? – Was ist Eure Idee?
Was wollt Ihr mit der Fördersumme anfangen?
Was wird nach der Aktion anders sein? – Was bewirkt die Umsetzung Eurer Idee?
- Schickt uns Eure Antworten auf diese Fragen und überzeugt die Jury von der Wichtigkeit Eurer Idee.
- Danach entscheidet die Jury über die Vergabe des Fördergeldes. Bitte plant hier bis zu 4 Wochen für die Entscheidung der Jury ein.
- Jetzt erstellt Ihr eine Skizze für die Umsetzung Eurer Idee sowie einen einfachen Kosten- und Finanzierungsplan. Wir wünschen uns, dass die NOVUM-Idee von einer erwachsenen Patin oder einem Paten begleitet wird. Wenn Ihr keine eigene Patin oder einen Paten habt, vermitteln wir Euch gern eine passende Person.
- Dann beginnt Ihr mit der Umsetzung Eurer Idee!
Es ist wichtig, dass ihr die Reihenfolge der Punkte 1. bis 4. beachtet und dass ihr eine ausreichende Bearbeitungszeit für den Förderantrag durch die Jury einplant.
Alles klar? – dann beantwortet bitte unsere Fragen im folgenden Formular.
Wenn Ihr Fragen habt oder Hilfe benötigt, nehmt einfach Kontakt zu uns auf.
Euer Team von der Sächsischen Jugendstiftung
Antragsteller
Antragsteller sind Jugendliche zwischen 14 und 26 Jahren.
Der Antrag soll von den Akteuren selbst erstellt werden und das Vorhaben möglichst klar benennen.
Als Vertragspartner soll ein rechtsfähiger Teilnehmer der Initiative oder ein örtlicher Träger der Jugendhilfe zur Verfügung stehen. (Das kann ein Verein in eurer Umgebung sein, welcher sich mit Jugendarbeit beschäftigt. Falls ihr keinen kennt, fragt bei uns nach!)
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fristgemäßen Abrechnung der Förderung im Rahmen der vorgegebenen Form.