Wettbewerb um die besten Projektideen

Autor_innen: Fonds Soziokultur

Die Allgemeine Projektförderung ist das Hauptförderprogramm des Fonds Soziokultur.

Es steht unter dem Motto »Wettbewerb um die besten Projektideen«

Online-Antragsberatungs über Zoom

Zu Beginn der Beratung werden wir mit Hilfe einer Power-Point und einem geteiltem Bildschirm allgemeine Informationen zum Förderprogramm, zum Auswahlverfahren durch das Kuratorium, zum Kosten- und Finanzierungsplan sowie Tipps für die Antragstellung geben.
Anschließend haben Sie in Break-Out-Rooms die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Da auch in den Break-Out-Rooms mit rund 20 Mitteilnehmer*innen zu rechnen ist, ist es erfahrungsgemäß nicht möglich, auf einzelne Konzepte einzugehen.

Termine:

Donnerstag 25. März 2021 in der Zeit von 17 –  18 Uhr

Donnerstag 15. April 2021 in der Zeit von 17 – 18 Uhr

Anmeldung über weiss@fonds-soziokultur.de

Was wird gefördert


Der Fonds Soziokultur fördern nur zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstlern und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ – ihnen werden gesucht.

Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten etc.) kann nicht gefördert werden.

Wer kann einen Antrag stellen


Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften private Stiftungen und auch öffentliche Einrichtungen.

Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor öffentlichen Antragstellern.

Antragsfristen


Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres.

Der Antragsvordruck ist vier Wochen vorher im Online-Portal „Antragstellung“ geöffnet.

Wie viel kann beantragt werden?


Mindestens 3.000 Euro – maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.

Projektlaufzeit


Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen:

Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Jahres

Antragsfrist 2. November: Projektstart frühestens Ende Januar des Folgejahres

Das Projekt muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern. 
Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern. 

Förderentscheidung


Antragsfrist 2. Mai: Ende Juni / Anfang Juli des Jahres

Antragsfrist 2. November: Anfang / Mitte Januar des Folgejahres


Kosten- und Finanzierungsplan


Es gibt keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln.

Es ist also möglich, einen Antrag einzureichen, der nur aus der beantragten Förderung Fonds Soziokultur und beantragten Mitteln bei anderen Zuwendungsgebern besteht. 

Eine 100 %-Förderung durch den Fonds Soziokultur ist nicht möglich.

Geplante Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein.

Im Förderantrag wird ein Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) abgefragt.

Nach einer Bewilligung kann ein KoFi formlos zugesandt werden. Hier finden Sie einen Vorschlag für eine solchen Plan: Muster KoFi.

Was muss im Kosten- und Finanzierungsplan angegeben werden?

  • Der Kosten- und Finanzierungsplan sollte die gesamten Kosten des Projektes ausweisen
  • Im Kostenplan sollen nur Kosten kalkuliert werden, zu denen es später eine belegbare Geldbewegung geben wird (keine sog. Eigenleistungen wie z.B. ehrenamtliche Arbeit, kostenlose Bereitstellung von eigener Technik, kostenlose Nutzung von Räumen, Sachspenden etc.).
  • Als Eigenanteil dürfen nur Beträge angegeben werden, die später in Euro zum Ausgleich von Ausgaben zur Verfügung stehen (= Geldbewegung).
  • Die Ausgaben sollen zu sinnvollen Kostenpositionen zusammengefasst werden. Bitte ergänzen Sie jedoch in Klammern immer Ihre Kalkulationsgrundlage (z.B. bei Honoraren Anzahl der Personen, Honorarsatz, Kalkulierter Stundenaufwand o.ä.)

Was sind förderfähige Ausgaben?

Grundsätzlich sind alle Ausgaben (außer Investitionen) förderfähig, die später im Projektzusammen in Euro entstehen. Das können sein:

  • Honorarkosten
  • Anteilige Personalkosten von festangestelltem Personal
  • Es muss aufgeschlüsselt werden, mit wie vielen Stunden das Personal für das Projekt freigestellt oder ob der Arbeitsvertrag für die Dauer des Projektes aufgestockt wird
  • Der/Die Antragsteller*in muss im Antrag darüber informieren, ob er/sie für dieses Personal eine institutionelle Förderung erhält. Sind die Personalkosten bereits über eine Regelförderung (teil-)finanziert, sollte diese Regelförderung in der Einnahmenliste unter Drittmittel mit dem Hinweis „Regelförderung“ auftauchen
  • Ehrenamtspauschalen (wenn diese tatsächlich ausgezahlt werden)
  • Miete von Räumlichkeiten
  • Werbung, Drucke Plakate/Flyer, Bau Bühnenbild etc.
  • Miete von technischem Equipment
  • Reisekosten/Übernachtungskosten
  • Kauf von Kleinstmaterialien (Anschaffungen unter 800 € netto je Einzelanschaffung)
  • Gema, KSK, sonst. Gebühren

Was sind NICHT-förderfähige Ausgaben?

  • Investive Ausgaben: Der Fonds Soziokultur darf keine investiven Ausgaben fördern. Dies sind alle Anschaffungen über 800 € netto je Einzelanschaffung. Sollte der Kostenplan allerdings nur aus Anschaffungen von Kleinstmaterialien (unter 800 €) bestehen und keine sonstigen Ausgaben (z.B. Honorare) enthalten, ist der Antrag in seiner Gesamtheit wieder als investiver Antrag zu werten und somit von einer Förderung ausgeschlossen.
  • Verwaltungskostenpauschale: Es kann keine pauschale Abrechnung von Büro- oder Verwaltungsausgaben anerkannt werden. Später müssen alle Ausgaben mit Einzelbelegen nachgewiesen werden (jeder Portokauf, Kauf von Druckpatronen, Telefongebühr etc.).
  • Fahrtkostenpauschalen: Reisekosten müssen nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet werden. Pauschale Erstattungen sind nicht förderfähig.
  • Eigenleistungen, Beistellungen: Ausgaben, zu denen es später keine Zahlungsbewegung geben wird (ehrenamtlich Leistungen, Honorarverzicht, kostenlose Nutzung von Räumen oder Technik).
  • Mietausfallgebühren: Hat der/die Antragstellerin eigene Räume, die für das Projekt genutzt werden, kann kein Ausfall einer möglichen Vermietung dieser Räume geltend gemacht werden.

Antragsvordruck


Auf unseren Internetseiten steht ein eigener Menüpunkt Antragstellung zur Verfügung. In diesem Menüpunkt können Sie Ihren Antrag in einem Online-Formular ausfüllen, zwischenspeichern, später weiter bearbeiten und nach Fertigstellung beim Fonds Soziokultur einreichen.

Der Antragsvordruck ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

1. Halbjahr eines Jahres 01.04. – 02.05. (24 Uhr)

2. Halbjahr eines Jahres 01.10. – 02.11. (24 Uhr)

Tipps für Antragsteller*innen

Was wird gefördert

Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden. Die Vorhaben sollen Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere sozio-kulturelle Akteure und Einrichtungen. Damit regt der Fonds einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen an. Ob neue Formen der Bürgerbeteiligung oder künstlerische Impulse im Stadtteil, die Beschäftigung mit der eigenen Geschichte oder Fragen von Integration, Theater, Medien, Pop oder Punk, Interkultur und Inklusion, Ökologie oder Ökonomie. Der soziokulturellen Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Es können auch größere Projekte unterstützt werden, die aufgrund ihrer Konzeption und ihres Umfanges eine längerfristige (mehrjährige) Zeitplanung erfordern. Die Förderung des Fonds ist dabei nicht nur auf die Durchführungsphase des Projektes begrenzt, sondern kann auch die Phase der Konzeptentwicklung einbeziehen. Voraussetzung für solche Förderungen ist, dass die Vorhaben besonderen qualitativen Ansprüchen genügen und geeignet sind, die Bedeutung der Soziokultur für das kulturelle Leben in der Öffentlichkeit darzustellen.


Antragsfristen

Anträge auf Projektförderungen können zweimal im Jahr beim Fonds Soziokultur eingereicht werden:

2. Mai
Dieser Termin ist für Projekte vorgesehen, die im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres starten sollten.
Projektbeginn: nicht vor dem 15. Juli.

Die Projekte müssen nicht bis zum 31.12. des Jahres abgeschlossen sein, sondern können auch im nachfolgenden Jahr weitergeführt werden.

2. November
Dieser Termin ist für Projekte bestimmt, die im 1. Halbjahr des Folgejahres starten sollen.
Projektbeginn: nicht vor Ende Januar des Folgejahres.

Es gilt jeweils das Datum der digitalen Einreichung (= per Mail oder über das Online-Portal).


Antragsvordruck

Der (präzise ausgefüllte) Antragsvordruck bildet die zentrale Grundlage für die Auswahlentscheidungen des Kuratoriums. Dem Antrag müssen keine weiteren Informationsmaterialien (Selbstdarstellungs-Flyer, ausführliche Projektkonzepte etc.) beigefügt werden; Detailliertere Kosten- und Finanzierungspläne können allerdings gerne per Mail nachgereicht werden, diese stellen eine sinnvolle Ergänzung zum digitalen Antrag dar.


Fragen:

Mechthild Eickhoff und Andrea Weiss stehen Ihnen für weitere Fragen telefonisch gerne zur Verfüfgung. Kontakt

Weitere Informationen hier

Redaktion TolSax

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