InterKulturMachtKunst-KunstMachtInterKultur

Autor_innen: Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen e.V. (BV NeMO e.V.)

„InterKulturMachtKunst-KunstMachtInterKultur“ fördert interkulturelle Projekte in verschiedenen Kunstformen von HipHop über Videoinstallation bis zum klassischen Theater oder Alltagskultur etc.
Inhaltlich spiegeln die Projekte die Vielfalt der Menschen im Alltag und ihrer Lebenswelt wieder – zum Beispiel durch die künstlerische Auseinandersetzung mit der eigenen Migrations- oder Fluchtgeschichte oder der Diversität im Stadtteil / in der Nachbarschaft.

Der aktive Einbezug der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen in die Projektumsetzung ist von besonderer Bedeutung für die Förderung ihres Selbstbewusstseins.

Sowohl Ehrenamtliche als auch Eltern sollten aktiv in die Projekte eingebunden werden.

Das Projektbüro übernimmt die administrative und fachliche Förderfähigkeitsprüfung. Die Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen werden einer Fachjury vorgelegt. Die Jury wählt im letzten Schritt aus, welche Bündnisse gefördert werden können.

Bilden Sie ein lokales Bündnis für kulturelle Bildung und stellen Sie einen Antrag beim Bundesverband NeMO e.V.. Die Antragstellung beim Bundesverband ist einstufig. Der formale Förderantrag wird durch den Antragsteller des lokalen Bündnisses in der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereitgestellten Datenbank unter https://kumasta.buendnisse-fuer-bildung.de/ beim Bundesverband eingereicht. In diesem Rahmen muss auch ein Finanzierungsplan aufgestellt und die Bündnispartner benannt werden. In einem ersten Schritt genügt die fristgerechte Einreichung des Antrags über die kumasta Datenbank.

Die Bildung von tragfähigen Bündnissen für Bildung ist eine wesentliche Grundvoraussetzung des Programms. Mindestens drei lokale Bündnispartner unterschiedlicher Kompetenzbereiche gründen ein Bündnis. Alle Partner der Bündnisse müssen juristische Personen sein (Verein, Stiftung, gGmbH etc.), eine Mitgliedschaft im Bundesverband NeMO oder einer seiner Mitgliedsorganisationen ist nicht Pflicht. Alle Migrantenorganisationen oder andere Organisationen aus dem kulturellen oder pädagogischen Bereich können sich zu Bündnissen zusammenschließen. Einer der Partner übernimmt die Antragsstellung und die administrative Abwicklung. Schulen können Partner sein, aber keinen Antrag stellen.

Im Idealfall sollte eine Migrantenorganisation Antragsteller oder ein Bündnispartner sein.

Durch den Einbezug von Akteuren unterschiedlicher Kompetenzfelder kann eine zielgruppengerechte Projektplanung erfolgen. So braucht es in den Bündnissen für Bildung sowohl Partner, die den Sozialraum der Zielgruppe kennen und den Zugang gewährleisten als auch Akteure mit Erfahrung in der Durchführung von Projekten und/oder der kulturellen Bildung. Andere Bündnispartner verfügen wiederum über eine große Ehrenamtsbasis oder die benötigte technische Infrastruktur.

Die Bündnispartner legen bei Bewilligung eine durch den Bundesverband NeMO e.V. bereitgestellte Kooperationsvereinbarung vor, in der die Aufgabenverteilung deutlich wird.

Nächste Antragsfristen:

  • Antragsfrist 01.02.2021, frühester Projektbeginn 15.03.2021
  • Antragsfrist 15.04.2021, frühester Projektbeginn 24.05.2021

Weitere Informationen hier

Flyer zum Download hier (PDF)

Ausführliche Ausschreibung hier (PDF)

Redaktion TolSax

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