Gegen die Vereinnahmung zivilen Ungehorsams von rechts – eine ideengeschichtliche Verteidigung

Huyen Vu und Michael Nattke

Einleitung

Es ist unstrittig, dass Bürger:innen in Diktaturen oder Autokratien ein Recht auf Widerstand gegen den Staat und seine Vertreter:innen haben. Insbesondere die deutsche Geschichte lehrt mit Blick auf die Verbrechen des Nationalsozialismus, dass es weder eine Pflicht noch ein Recht der Bürger:innen auf Gehorsam geben kann. Die Theorie des zivilen Ungehorsams im demokratischen Rechtsstaat steht jedoch vor der Tatsache, dass es nachvollziehbare, transparente und einklagbare Verfahren gibt, um Ungerechtigkeiten auf legalem Wege zu beseitigen. Einzelne Theoretiker:innen sprechen von einer „Friedenspflicht“,1 welche in jenem demokratischen Rechtsstaat existiere, der in seiner Verfassung die Menschenrechte deklariert.

Die zentrale Frage einer Theorie des zivilen Ungehorsams ist aus diesem Grund die nach seiner Rechtfertigung. Zahlreiche Denker:innen haben sich in den letzten Jahrzehnten dieser Frage gewidmet und ausgeführt, unter welchen Bedingungen, in welcher Funktion, mit welchen Inhalten und Zielen und mit welcher Praxis der kalkulierte Regelbruch im demokratischen Rechtsstaat denkbar ist und legitimiert werden kann.

Wenn in aktuellen Debatten darüber geredet wird, dass Akteur:innen des rechten politischen Spektrums den zivilen Ungehorsam für sich entdeckt haben, dann lohnt sich ein gründlicher Rückgriff auf ebendiese Rechtfertigungen des zivilen Ungehorsams im demokratischen Rechtsstaat. Ausgehend von unterschiedlichen Bedeutungen und Bedingungen des zivilen Ungehorsams werden im vorliegenden Beitrag Legitimationsgrundlagen ausgearbeitet, anhand derer dargelegt wird, wie die Diskussionen um einen vermeintlichen zivilen Ungehorsam von rechts zu bewerten sind. Die Autor:innen leiten mit Blick auf jüngste Aktivitäten der extremen Rechten daraus ab, wann von zivilem Ungehorsam im demokratischen Rechtsstaat gesprochen werden kann und wann nicht.


Ausgehend von unterschiedlichen Bedeutungen und Bedingungen des zivilen Ungehorsams werden im vorliegenden Beitrag Legitimationsgrundlagen ausgearbeitet, anhand derer dargelegt wird, wie die Diskussionen um einen vermeintlichen zivilen Ungehorsam von rechts zu bewerten sind.



1Isensee (2017 [1983]): 232ff.

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Aus der Publikation „Politisch Handeln im autoritären Sog“

2020 | Weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen, Kulturbüro Sachsen und Netzwerk Tolerantes Sachsen | Förderhinweis | ISBN / DOI 978-3-946541-39-4 | CC-BY-NC-ND 3.0

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Redaktion TolSax

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