SPURENSUCHE 2021*
Autor_innen: Sächsische Jugendstiftung / Projekt Spurensuche
Ausschreibung – SPURENSUCHE 2021*
Einmal wie Indiana Jones im tiefen Dickicht stöbern. Einmal in alten, verstaubten Akten kramen. Einmal ältere Menschen befragen, was sie als Kind erlebt haben. Lang vor Eurer Zeit…
Spannende Geschichten gibt es überall. Ihr müsst sie nur entdecken. Werdet Forscher*innen und begebt Euch mit Eurem Team auf SPURENSUCHE!
Es ist wieder soweit! Das Jugendprogramm Spurensuche der Sächsischen Jugendstiftung fördert 2021 erneut bis zu 20 Projekte der Jugendgeschichtsarbeit! Mit dem Programm fördert und begleitet die Sächsische Jugendstiftung jedes Jahr Projektgruppen, die sich auf historische Forschungsreise begeben und die Geschichte ihres Ortes oder die der Menschen ihres Ortes beleuchten.
Dabei können Euch folgende Fragen weiterhelfen: Welche Spuren der letzten Jahrhunderte gibt es in meiner Region zu entdecken? Wie haben meine Eltern ihre Jugend in unserem Ort erlebt? Wie haben sich Menschen für meine Heimat engagiert? Wo kommen die Namen von Häusern, Straßen und Gassen her? Welche Lebensumstände haben meine Großeltern geprägt? Welchen Einfluss hatte der Nationalsozialismus? Wie erlebten meine Nachbarn das System DDR, den Fall der Mauer, die Wiedervereinigung und das Leben im Umbruch?
TEILNEHMEN
können Jugendgruppen aus Sachsen hauptsächlich im Alter von 12-18 Jahren.
PROJEKTTRÄGER
sind Träger der Jugendarbeit. In Ausnahmefällen können Vereine, Kirchgemeinden sowie Stadt- und Gemeindeverwaltungen ebenfalls Projektträger sein.
FÖRDERUNG
Wir fördern Eure Aktivitäten mit einem Betrag von maximal 1.800,- €.
PROJEKTZEITRAUM
Euer Projekt startet am 1. April und endet am 30. November 2021.
Vom 10. bis 11.Mai 2021 gibt es eine Auftaktveranstaltung für alle Projektleiter*innen. Die Ergebnispräsentation findet zu den Jugendgeschichtstagen im Sächsischen Landtag am 26. November statt.
WAS MÜSST IHR TUN?
Das Antragsformular könnt ihr unter
www.saechsische-jugendstiftung.de/programme-projekte/spurensuche-foerderung herunterladen.
Wenn ihr alles vollständig ausgefüllt habt,
– sendet ihr den Antrag per E-Mail an spurensuche@saechsische-jugendstiftung.de – druckt ihr den Antrag aus und lasst ihn vom jeweiligen Projektträger unterschreiben.
– schickt ihr den Antrag bis 28. Februar 2021 an unsere Adresse.
*Da es noch keine schriftliche Zusage der Fördermittel für das Programm Spurensuche gibt, erfolgt die Antragstellung unter Vorbehalt.
Informationen zur Antragstellung*
Das Jugendprogramm richtet sich an Träger der Jugendarbeit. Schulen bzw. deren Fördervereine sind antragsberechtigt, wenn es sich bei dem Vorhaben um ein außerschulisches Projekt handelt.
Für die Durchführung und Dokumentation des Projektes können einmalig bis zu 1.800,- Euro beantragt werden.
Ausstattungsgegenstände (z.B. Drucker, Scanner, Kamera, Laptop) mit einem Wert von über 400 Euro können nur in absoluten Ausnahmefällen mit entsprechender Begründung finanziert werden.
Vom 10.-11. Mai findet für alle Projektleiter*innen der 2021 geförderten Projekte eine zweitägige Auftaktveranstaltung in der Jugendherberge „Schloss Colditz“ statt. Die Projektergebnisse werden am 26. November 2021 auf den 17. Jugendgeschichtstagen im Sächsischen Landtag präsentiert. Die Teilnahme an diesen beiden Veranstaltungen ist verpflichtend.
Bei der Planung des Projektes sollten Sie bedenken, dass der Projektzeitraum verbindlich festgelegt ist. Das heißt, die Fördermittel können nur in diesem Zeitraum zur Deckung von Kosten für ihr Projekt eingesetzt werden. Vor allem am Ende des Projektes kalkulieren sie deshalb bitte genügend Zeit ein, beispielsweise für das Erstellen und Drucken der Ergebnisdokumentation.
Die Ergebnisdokumentation sollte ein Produkt darstellen, das im Umfeld des Projektes eine Verwendung finden kann.
Bei Fragen zum Antrag oder zur Projektumsetzung beraten wir gern!
Kontaktstelle für Jugendgeschichtsarbeit
Ansprechpartnerin: Susanne Kuban
0351/323719014
spurensuche@saechsische-jugendstiftung.de
*Da es noch keine schriftliche Zusage der Fördermittel für das Programm Spurensuche gibt, erfolgt die Antragstellung unter Vorbehalt.
Das Programm Spurensuche wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.