KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung
Autor_innen: Kulturstiftung der Länder – Stiftung des bürgerlichen Rechts (SdbR)
Über den Preis
Kulturelle Bildung ermöglicht die Teilhabe an Kunst, Kultur und Gesellschaft, stärkt Kreativität und Ausdrucksfähigkeit. Bund und Länder haben daher einen neuen Preis für digitale kulturelle Bildung ins Leben gerufen. Ziel ist es, mit der Auszeichnung „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung“ Projekte und Projektideen zu fördern, die digitale Instrumente in der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung innovativ einsetzen. Die Projekte oder Konzepte sollen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, übertragbar und für andere Kultureinrichtungen nutzbar sein, und den Wissenstransfer und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern.
Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben:
→KULTURLICHTER – Preis des Bundes
Der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
→KULTURLICHTER – Preis der Länder
Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
→KULTURLICHTER – Preis des Publikums
Hinzu kommt ein undotierter Publikumspreis.
Eine Jury, die von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufen wird, trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder.
Die Bewerbungsphase beginnt am 3. August 2020. Wettbewerbsbeiträge können bis zum 16. Oktober 2020 ausschließlich über das Online-Formular auf dieser Website eingereicht werden.
→ Jetzt hier bewerben!
→ Teilnahmebedingungen
Weitere Informationen zur Bewerbung
Wer kann sich bewerben?
Am Wettbewerb können teilnehmen alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen und -initiativen aus den Bereichen Musik, Theater, bildende, darstellende und angewandte Kunst, Literatur, Soziokultur, Film, Medien, Digitales und verwandte Formen sowie kulturgutbewahrende Einrichtungen nach §2 KGSG und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass sich jede Einrichtung oder Initiative mit einem konkreten Projekt bewirbt, wobei je Einrichtung/Projektträger pro Jahr nur ein Projekt zugelassen wird. Es kann entweder als Konzept vorliegen oder sich bereits in der Umsetzung befinden, muss die Effekte und Wirkungen bei den Zielgruppen plausibel belegen oder in Aussicht stellen können. Als Kooperationspartner können Einrichtungen der kulturellen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung wie auch Bildungseinrichtungen mitwirken.
Alle Projekte und ihre Beteiligten bekennen sich zu den freiheitlich-demokratischen Grundwerten, unterstützen die Thesen der Initiative kulturelle Integration und orientieren sich an den Zielen zur Entwicklung der kulturellen Bildung der UNESCO wie auch an den Zielen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung der UNESCO.
Nach welchen Kriterien wird der Preis vergeben?
Die Jury trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder. Die Jury benennt auch die Nominierten für die Wahl des Publikumspreises. Diese Kriterien sind dabei entscheidend:
digital
Das Projekt nutzt innovative Methoden der Vermittlung und setzt neue Technologien – wie zum Beispiel künstliche Intelligenz – in der digital unterstützten kulturellen Bildung ein.
reflektiert
Das Projekt reflektiert seine Vorannahmen und Voraussetzungen wie auch die Funktionalitäten der eingesetzten Mittel. Es macht plausibel, warum welche Instrumente in bestimmter Weise eingesetzt werden.
beispielhaft
Das Projekt basiert auf einer originellen Idee. Es gibt anderen Einrichtungen und Akteuren Anregungen für die eigene kulturelle Bildung und Vermittlungspraxis.
anschlussfähig
Die im Projekt entwickelten Methoden und Instrumente sind veränderbar: Inhalte und Funktionen können also erweitert und in andere Kontexte übertragen werden. Der Projektträger und die Projektbeteiligten sollten bereit sein, Ideen und technische Entwicklungen mit anderen kostenfrei zu teilen.
wirksam
Dass das Projekt bei seinen Zielgruppen wirkt, ist bereits nachgewiesen oder kann plausibel in Aussicht gestellt werden.
bildend
Das Projekt steht für Qualität in der Vermittlung und in der künstlerischen Gestaltung. Es nutzt technische Innovationen, um Bildungserfahrungen zu erweitern und kreative Ausdrucksformen zu ermöglichen. Es trägt damit zu einem besseren und breiteren Verständnis für das kulturelle Erbe oder auch die zeitgenössische Kunst und Kultur bei.
integrativ und divers
Das Projekt fördert das Verständnis dafür, dass kulturelle und künstlerische Ausdrucksformen, Identitäten, Geschichtsauffassungen und Traditionen divers sind. Es bringt Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen und setzt sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt ein.
Informationen zur Bewerbung
Wettbewerbsbeiträge können vom 3. August bis zum 16. Oktober 2020 ausschließlich über das Online-Formular eingereicht werden. Postalische Einsendungen werden nicht berücksichtigt.
Über das Online-Formular werden folgende Dokumente und Angaben abgefragt:
- das Projektdesign einschließlich einer detaillierten Darstellung der angewendeten Methoden, Instrumente und Technologien sowie die Beschreibung der geplanten Umsetzung und des Transfers als pdf-Datei
- Link zu Bildern und Videos aus dem Projekt; bei digitalen Anwendungen Link zu einem Demonstrator
- Zeit- und Kostenplan zur Verwendung des Preisgeldes i.H.v. 20.000,– Euro
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des Projektträgers oder der Initiative
Kontakt
Kulturstiftung der Länder
Stabsstelle Kulturelle Bildung
E-Mail: kontakt@kulturlichter-preis.de
Alle Informationen zum Download finden Sie hier.
Weitere Informationen hier
Der kulturelle Reichtum Deutschlands basiert auf dem großen, historisch gewachsenen Kulturerbe und auf seiner vitalen Kulturszene. Künstlerinnen und Künstler tragen ebenso wie Kreative entscheidend zu unserem kulturellen und gesellschaftlichen Leben bei. Ihnen verdanken wir Impulse, Denkanstöße und neue Perspektiven, die eine lebendige Demokratie so dringend braucht.
Zuständig für die Kulturförderung sind in Deutschland vor allem die Länder und Kommunen. Der Bund übernimmt in der Kultur- und Medienpolitik insbesondere Aufgaben von nationaler Bedeutung. Verantwortlich dafür ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Ihr Aufgabengebiet ist breit gefächert: Sie unterstützt nicht nur gesamtstaatlich bedeutsame Kultureinrichtungen und -projekte, sie sorgt auch für günstige Rahmenbedingungen in den Bereichen Kultur und Medien und vertritt die kultur- und medienpolitischen Interessen Deutschlands in verschiedenen internationalen Gremien.
Ein besonderes Anliegen der BKM ist die breite Vermittlung von Kunst und Kultur. Nur durch sie kann echte Teilhabe möglichst vieler Menschen am sozialen und kulturellen Leben gelingen. Deshalb fördert die Staatsministerin für Kultur und Medien kreative, strukturbildende und nachhaltige Projekte der Bildung und Vermittlung.
Weitere Infos gibt es auf kulturstaatsministerin.de und in den sozialen Netzwerken Twitter und Instagram.
Die Kulturstiftung der Länder entwickelt, fördert und begleitet im Auftrag der 16 deutschen Länder Initiativen und Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur, die für ganz Deutschland bedeutsam sind und im Verbund mehrerer Partner umgesetzt werden. Die Kulturstiftung der Länder stellt die gesellschaftliche Bedeutung von Kultur in den Vordergrund. Dabei versteht sie unter Kultur die Gesamtheit der kulturellen Ausdrucksformen – materiell und immateriell –, die Menschen in der Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt hervorbringen, um Ideen und Werte auszudrücken und ihren Platz in dieser Welt zu bestimmen. Die Kulturstiftung der Länder will die kulturelle Teilhabe möglichst vieler Menschen erhöhen. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählen die Erwerbung, der Erhalt, die Dokumentation und die Präsentation und Vermittlung von Kulturgut. Daher zählt auch die Förderung kultureller Bildung seit Langem zu ihrem Engagement.
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